AGB | Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Müller & Söcker Text GbR
vertreten durch die Gesellschafter
Thomas Müller & Sebastian Söcker
Urbanstraße 71 | 10967 Berlin
(nachfolgend „Agentur“ genannt)
Stand / Gültigkeit mit: 01.01.2023
A – Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
- Die Agentur räumt dem Kunden an den erbrachten Leistungen (z. B. Texte, Konzepte, Designs, Programmierung) das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein.
- Wichtige Bedingung: Diese Rechteeinräumung erfolgt ausdrücklich aufschiebend bedingt. Das bedeutet: Die Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
- Bei Ratenzahlungsvereinbarungen verbleiben sämtliche Rechte bis zur Begleichung der letzten Rate bei der Agentur. Eine vorab erteilte Erlaubnis zur Nutzung (z. B. Livegang der Website vor Abschluss der Ratenzahlung) gilt als widerruflich und begründet noch kein dauerhaftes Recht, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Bis zur vollständigen Zahlung ist dem Kunden eine Bearbeitung oder Umgestaltung der Texte und Inhalte untersagt.
B – Abnahme und Lieferung
- Besteht der Auftrag ausschließlich in der Erstellung von Texten oder Inhalten zur Eigenimplementierung durch den Kunden, gilt die Leistung mit der finalen Übermittlung (z. B. per E-Mail oder Cloud-Freigabe) als geliefert. Der Kunde hat die Texte unverzüglich zu prüfen. Sie gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Übermittlung berechtigte Mängel rügt.
- Ist die Implementierung der Inhalte durch die Agentur geschuldet (z. B. im Rahmen von ganzheitlichen Webdesign-, Entwicklungs- oder Optimierungsprojekten), erfolgt die Abnahme nach erfolgreicher Fertigstellung und Bereitstellung des Gesamtsystems bzw. der vereinbarten Projektphase.
C – Drittlizenzen und Software-Tools
- Die Agentur setzt zur Erbringung ihrer Leistungen Software-Tools, Plugins und Medien von Drittanbietern ein. Die Überlassung dieser Tools erfolgt im Rahmen eines von der Agentur angebotenen „Lizenzservices“.
- Der Lizenzservice umfasst die Bereitstellung, technische Implementierung, Aktivierung und Konfiguration des jeweiligen Tools für einen vereinbarten Zeitraum (in der Regel 1 bis 12 Monate). Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe der zugrundeliegenden Master-Lizenzschlüssel oder der Eigentumsrechte an der Software besteht nicht.
- Endet der vereinbarte Zeitraum des Lizenzservices und erfolgt keine kostenpflichtige Verlängerung, oder gerät der Kunde mit der Zahlung des Lizenzservices in Verzug, ist die Agentur berechtigt, den Service einzustellen und das Plugin/die Software zu deaktivieren oder zu entfernen.
D – Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten, Unterlagen, Texte, Bilder oder Zugänge rechtzeitig und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
- Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und gerät das Projekt dadurch ins Stocken, ist die Agentur berechtigt, die Bearbeitung des Projekts auf unbestimmte Zeit zu unterbrechen.
- Die Fortführung des Projekts erfolgt nach Nachholung der Mitwirkungshandlung durch den Kunden im Rahmen der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren zeitlichen und personellen Ressourcen der Agentur. Hieraus resultierende Verzögerungen hat die Agentur nicht zu vertreten.
E – Zahlungsbedingungen und Verzug
- Alle Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ausschlaggebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der tatsächliche Zahlungseingang (Wertstellung) auf dem Konto der Agentur.
- Befindet sich der Betrag am 8. Tag nach Rechnungsdatum nicht auf dem Konto der Agentur, gerät der Kunde automatisch und ohne separate Mahnung in Verzug.
- Die Agentur ist berechtigt, offene und überfällige Forderungen nach Eintritt des Verzugs direkt an eine externe Verrechnungsstelle / ein Factoring- oder Inkassounternehmen zum Forderungseinzug zu übergeben. Alle hierbei entstehenden Kosten trägt der Kunde.
F – Mängelhaftung und Gewährleistung
- Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen (insb. Webdesign, Programmierung, Code-Erstellungen und funktionale Anpassungen) unverzüglich nach Bereitstellung oder Übergabe auf Funktion und Fehlerfreiheit zu überprüfen.
- Offensichtliche oder bei sorgfältiger Prüfung erkennbare Mängel müssen der Agentur innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung/Übergabe schriftlich (z. B. per E-Mail) und unter genauer Beschreibung des Fehlers gemeldet werden.
- Nach Ablauf dieser 14-tägigen Frist gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen. Alle Reklamationen, Fehlerbehebungen oder Änderungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, gelten als neue, kostenpflichtige Zusatzbeauftragungen und werden nach den aktuellen Stundensätzen der Agentur abgerechnet.
- Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein Dritter nach der Übergabe eigenmächtig Veränderungen am Code, den Plugins oder den Einstellungen der Website vornimmt (z. B. durch fehlerhafte Updates oder ungeeignete eigene Plugins) und der Fehler darauf zurückzuführen ist.
- Aufwände bei Betroffenenanfragen: Ersuchen von betroffenen Personen zur Geltendmachung ihrer Rechte (z. B. auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung gemäß Art. 12-22 DSGVO), die der Kunde an die Agentur zur Unterstützung weiterleitet, sind nicht Bestandteil der regulären Wartungs- oder Betreuungspauschalen. Sofern die Bearbeitung solcher Anfragen über eine einfache Zuarbeit hinausgeht und einen messbaren personellen oder zeitlichen Aufwand verursacht, ist die Agentur berechtigt, diesen Aufwand nach den aktuell gültigen Stundensätzen der Agentur gesondert in Rechnung zu stellen.
G – Vertragslaufzeiten, Verlängerung und Kündigung
- Website-Hosting, Domain-Hosting und E-Mail-Hosting
• Laufzeit: Verträge über das Hosting von Websites, Domains oder E-Mail-Postfächern werden für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
• Verlängerung: Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
• Kündigungsfrist: Die Kündigung muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit erfolgen. - Fortlaufende SEO-Maßnahmen (Dauerhafte SEO)
• Laufzeit: Verträge über fortlaufende SEO-Optimierungen und -Betreuung werden für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
• Verlängerung: Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
• Kündigungsfrist: Die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit erfolgen. - Website-Wartung und Betreuung (Website Maintenance)
Die Laufzeit und Kündigungsfrist für Website-Wartungsverträge richtet sich nach dem jeweils vom Kunden gebuchten Tarif:
• Tarif mit monatlicher Laufzeit: Der Vertrag ist mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um einen weiteren Monat.
• Tarif mit jährlicher Laufzeit: Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Er ist mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des 12-Monats-Zeitraums kündbar. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. - Form der Kündigung
• Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. formlose E-Mail oder Brief). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
H - Haftung und Erfolgsgarantie
- Ausschluss Erfolgsgarantie bei SEO/AEO: Die Agentur erbringt ihre Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Answer Engine Optimization (AEO) als Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine konkrete Platzierung in den Suchergebnissen (Ranking) oder eine bestimmte Anzahl an Klicks/Leads, wird nicht geschuldet, da diese Faktoren maßgeblich von den Algorithmen der Drittanbieter (z. B. Google, Bing, OpenAI) abhängen.
- Inhalte des Kunden: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm beigestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Impressumsdaten). Die Agentur ist nicht verpflichtet, diese Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (z. B. Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht) zu prüfen. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund solcher Rechtsverletzungen geltend gemacht werden.
- Technische Ausfälle: Die Agentur haftet nicht für zeitweilige Nichtverfügbarkeit der Website, Datenverluste oder Sicherheitslücken, sofern diese auf Fehlern von Drittanbietern (z. B. Hoster, Plugin-Hersteller) oder auf unbefugten Zugriffen Dritter (Hackerangriffe) beruhen, gegen die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung kein üblicher Schutz bestand.
- Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
I - Datenschutz und Vertraulichkeit
- Verschwiegenheit: Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und internen Informationen des Kunden streng vertraulich zu behandeln.
- Datenschutz (DSGVO): Die Parteien halten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein. Sofern die Agentur im Rahmen von Hosting, Wartung oder Tracking-Einrichtungen (z. B. Google Analytics) Zugriff auf personenbezogene Daten von Kunden des Auftraggebers hat, schließen die Parteien separat eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) ab.
- Zugangsdaten: Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm von der Agentur übermittelten Zugangsdaten (z. B. für CMS, Hosting-Panel oder FTP) sicher zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
J - Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
- Anwendbares Recht: Auf Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
- Gerichtsstand: Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der Agentur Berlin.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Stand: 01.01.2023